Wissenskatagorie

Einblick in Fachbegriffe der Förderwelt

Fördermittel Kauderwelsch

Wer sich als Start-Up mit Fördermitteln, Förderprogrammen und Fördergeldern beschäftigt, stößt immer wieder auf Fachbegriffe, die schnell unverständlich und überfordernd sind.
Zusammen mit den Experten der Spitzmüller AG stellen wir in diesem Beitrag die wichtigsten Fachbegriffe aus der Förderwelt der Start-Ups vor.

KMU & KU: KIeines mittelständisches Unternehmen und Kleinunternehmen

Als Kleinunternehmen (KU) gilt man bis zu einer maximalen Anzahl von 50 Mitarbeitern.
Der Umsatz oder die Bilanzsumme bei einem KU darf nicht 10 Millionen Euro überschreiten.
Als kleines mittelständisches Unternehmen (KMU) gilt man bis zu einer maximalen Anzahl von 250 Mitarbeitern.
Als KMU zählt man, wenn der Umsatz des Unternehmens unter 50 Millionen Euro beträgt, oder die Bilanzsumme nicht 43 Millionen überschreitet.
Bei KMU oder KU, muss entweder die Bilanzsumme oder der Umsatz unter den o. g. Zahlen liegen.
Falls Bilanzsumme und Umsatz über den Zahlen liegen, darf das Unternehmen diese Bezeichnung nicht tragen.

Projektträger

Der Projektträger ist eine Institution, der die ganze Förderung für ein Ministerium (Wirtschaftsministerium, Forschungsministerium, usw.) abwickelt.
Der Projektträger kümmert sich um die ganze Abwicklung dieses Projektes/Förderrahmens.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind alles, was in der jeweiligen Förderrichtlinie an Kostenpositionen vorgegeben ist.
Man sollte sich vorher genau anschauen, welche Positionen man bei der Förderrichtlinie dabei ansetzen darf, denn diese sind auch die zuwendungsfähigen Kosten, diese die Bemessungsgrundlage für die Förderquote darstellen.
Bei Entwicklungskosten können es beispielsweise Personalkosten oder Gemeinkosten sein.
Bei Investitionen, beispielsweise Maschinen und möglicherweise anfallende Installationskosten.

AGVO: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Prjoketbezogener Beihilferahmen, der darüber Maximalförderquoten definiert.
Diese Verordnung hat das Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken.
Durch die AGVO werden einzelne staatliche Beihilfemaßnahmen von der Genehmigungs- und Anmeldungspflicht freigestellt.

VZÄ: Vollzeitäquivalent

Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Hilfsvariable zur Messung der geleisteten Arbeitsstunden. Das VZÄ ist definiert als die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden dividiert durch die typische Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, beispielsweise 40 Stunden.
Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter nur eine Teilzeitbeschäftigung mit 50 % hätte, zählt er auch nur als 0,5.
Auszubildende sind davon ausgenommen.

De Minimis: Eingrenzung der Höhe von Beihilfen

Unternehmensbezogener Maximalförderwert von 200.000 €, die ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe innerhalb von drei Kalenderjahren an De Minimis relevanter Förderung erhalten darf.

Vorhabensbeginn und Förderschädlichkeit

Falls ein Projekt gestartet wird, bevor der offizielle Vorhabensbeginn (das eingereichte Datum, wann das Projekt startet) erfolgt, ist dieses Projekt förderschädlich.
Das bedeutet, dass man kein Anrecht mehr auf die Fördergelder hat.
Variierend vom Förderprogramm gilt beispielsweise eine Eingangsbestätigung (Förderantrag wurde offiziell beim Projektträger gestellt) schon als Vorhabensbeginn.
Bei anderen Förderprogrammen kann es auch sein, dass die Bewilligung und der dort fort- und festgeschriebene Vorhabensbeginn betrachtet wird, um nicht in die Förderschädlichkeit einzufallen.

Personenmonat bzw. Personenmonate

Personenmonate sind bei Entwicklungsprojekten immer anzugeben, das bedeutet, wie viele Personenmonate laufen auf das Projekt drauf und was stellt den Aufwand dar, der am Ende des Tages über die Mitarbeiter abgedeckt wird.
Bei Personenmonate muss man immer schauen, wie die jeweilige Richtlinie gegeben ist.
Es gibt beispielsweise unterschiedliche Richtlinien, bei denen ein Personenmonat von 140 bis 180 pro Stunden geht.
Dann gilt es vorher zu schauen, wie viele Stunden im Unternehmen durchschnittlich gearbeitet wird (gibt es eine 35, 38 oder eine 40-Stunden-Woche?) und wie lässt es sich darauf runterbrechen.
Zum Beispiel bei 140 Stunden sind es ein Personenmonate und der jeweilige Mitarbeiter arbeitet dann über ein Jahr hinweg zum Beispiel 280 Stunden auf das Projekt, dann hätte er 2 Personenmonate für ein Jahr auf dem Projekt gearbeitet (2PM).

Förderzeitraum & Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum wird festgelegt vom Projektträger, wenn ein Antrag eingereicht wurde, bekommt man später einen Bewilligungsbescheid und in diesem ist ein Bewilligungszeitraum festgeschrieben. Wenn man es nicht schafft, diesen Bewilligungszeitraum einzuhalten, kann man, wenn es rechtzeitig gemacht wird, diesen Zeitraum auch verlängern.

Gemeinkostenzuschlag

Mit vielen Förderprogrammen ist die Möglichkeit gegeben, einen pauschalen Gemeinkostenzuschlag obendrauf zu schlagen wie Personalkosten zum Beispiel.
Aber auch Verfügungsstellung vom Arbeitsplatz und Materialkosten können mit dem Gemeinkostenzuschlag genutzt werden.

Verwendungsnachweis

Es wird nochmals ein Abgleich gemacht, was in dem Antrag drinstand, es wird geschaut, wie das Projekt kostenmäßig ausgefallen ist, wie die Umstätzungszeiträume eingehalten wurden und was tatsächlich umgesetzt wurde.
Abschließend wird im Verwendungsnachweis abgebildet, ob das Projekt wie beantragt abgeschlossen wurde oder ob es in bestimmten Bereichen aus bestimmten Gründen Änderungen gegeben hat.
Es dient dazu, dem Projektträger aufzuzeigen, wie das Projekt gelaufen ist und ob einem die kompletten Fördermittel und Gelder zustehen.
Der Verwendungsnachweis muss nach Vorgaben des Projektträgers erfolgen.

Unser Interviewpartner zum Thema Förderung und Fördermittel sind Herr Alexander Hug, Backoffice Leitung Spitzmüller AG und Herr Torsten Volkmann, Vorstand der Spitzmüller AG. Weitere Informationen zur Spitzmüller AG finden Sie unter: https://spitzmueller.de

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